Planfeststellungsverfahren zur geplanten Lärmschutzwand an der B 96

Die Deges GmbH hat im Auftrag der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben werden Grundstücke in der Gemarkung Rambin beansprucht, die in einer Übersichtskarte dargestellt sind.

Der Plan mit Zeichnungen und Erläuterungen liegt in der Zeit vom 24. September bis zum 31. Oktober 2020 im Amt West-Rügen, Dorfplatz 2, 18573 Samtens aus. Zur Einsichtnahme gelten diese Öffnungszeiten:

Montags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00
Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13: bis 17: Uhr

Jeder, dessen Belange berührt werden, kann bis spätestens zum 6. November u.a. beim Amt West-Rügen Einwände gegen den Plan erheben.

Alle Informationen aus der Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren mit einer Übersicht zu den in Anspruch genommenen Flächen  sind auf auf der Internetseite des Amtes West-Rügen nachzusehen unter diesem Link